Rechtsprechung
OLG Köln, 15.04.1986 - 4 UF 182/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung eines Versorgungsausgleichsverfahrens bei fehlender Mitwirkung des Berechtigten; Ermittelbarkeit von Anwartschaften eines italienischen Staatsbürgers; Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Nichtdurchführung des öffentlich-rechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.05.1984 - 47 (25) F 295/80
- OLG Köln, 15.04.1986 - 4 UF 182/84
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 689
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus OLG Köln, 15.04.1986 - 4 UF 182/84
Auch die abgetrennte Folgesache richtet sich nach deutschem Recht, da dieses auch nach der Nichtigerklärung von Art. 17 Abs. 1 EGBGB durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG FamRZ 85, 463 = NJW 85, 1282) gemäß Art. 17 Abs. 3 EGBGB in entsprechender Anwendung als Scheidungsstatut eingreift (…vgl. Palandt/Heldrich, 45. Aufl., Art. 17 EGBGB, Anm. 2 a m.w.N.).
- OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des …
Eine verbreitete Ansicht verneint die Möglichkeit einer Sachentscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, weil die Voraussetzungen dafür (insbesondere die Feststellung der Höhe der Ausgleichspflicht) nicht gegeben seien (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678): .Zum Teil wird daraus gefolgert, dass der Ausgleich insgesamt dem schuldrechtlichen Ausgleich vorzubehalten sei (OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 903; OLG Celle FamRZ 2001, 1462, 1463).
Jedenfalls in derartigen Fallgestaltungen erscheint eine Aussetzung nicht sachgerecht (nach Auffassung des OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690 fehlt insoweit bereits die gesetzliche Grundlage).
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 188/99
Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung im Ausland erworbener …
Denn der Ehegatte, der Ausgleich beanspruche, müsse die Höhe seiner eigenen Anwartschaften darlegen und beweisen; die geringere Höhe der eigenen Anwartschaften sei nämlich tatbestandliche Voraussetzung für den Anspruch (OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690). - OLG Dresden, 05.12.2002 - 10 UF 502/02
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ansprüchen gegen die Social Security …
Lässt sich die Höhe ausländischer Rentenanwartschaften nicht feststellen, kann ein vollständiges Absehen von einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unter Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bezüglich aller Anwartschaften der Parteien nach § 1587f BGB in Betracht kommen (im Anschluss an OLG Düsseldorf - 8 UF 133/93 - 29.09.1993, FamRZ 1994, 903 , und OLG Köln - 4 UF 182/84 - 15. April 1986, FamRZ 1986, 689).«.Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass für den Fall, dass sich nach Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen die Höhe der amerikanischen Anwartschaften des Antragsgegners nicht feststellen lässt und auch ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht in Betracht kommt, ein Absehen vom öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich und ein Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches bezüglich aller Anwartschaften der Parteien nach § 1587f BGB in Betracht zu ziehen ist (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 903; OLG Köln, FamRZ 1986, 689 [690]; Rahm/Patzoldt, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, Band VIII, Rdnr.1102; a.A. OLG Schleswig, FamRZ 1990, 527; das für den Fall, dass das Versicherungskonto eines Ehegatten infolge mangelnder Mitwirkung nicht geklärt werden kann, von einer Regelung des Versorgungsausgleichs generell absieht).
- OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 16 UF 238/99
Versorgungsausgleich: Behandlung ungeklärter Versicherungszeiten
b) Das Familiengericht entscheidet: "Der Ausgleich aller Anwartschaften der Parteien ist dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorzubehalten" (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.1991 - 8 UF 133/93 - FamRZ 1994, 903; OLG Köln, Beschluss vom 15.04.1986 - 4 UF 182/84 - FamRZ 1986, 689). - OLG Schleswig, 04.08.2010 - 10 UF 153/09
Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versicherungsanwartschaften …
Überwiegend wird die Möglichkeit einer Sachentscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich verneint, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien (vgl. OLG Köln, FamRZ 1986 S. 689, 690; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000 S. 677, 678). - OLG Koblenz, 09.12.2005 - 11 UF 351/05
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei ausländischen Versorgungsanrechten
Allerdings darf der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich dann nicht durchgeführt werden, wenn der Ehegatte mit den wertniedrigeren inländischen Rentenanwartschaften auch ausländische Versorgungsanrechte hat, deren Höhe nicht geklärt werden kann (OLG Köln FamRZ 1986, 689; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 903 f.); denn in diesem Fall bliebe schon die Feststellung der Ausgleichsrichtung i.S.d. § 1587a Abs. 1 BGB in der Schwebe . - OLG Hamm, 14.04.2003 - 3 UF 214/01
Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit von Versorgungsanwartschaften
Teilweise wird insoweit der Ausgleich von Anwartschaften dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte ausländische Anwartschaften hat, deren Höhe nicht geklärt werden kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 903; OLG Köln, FamRZ 1986, 689). - OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98
Ausländische Versorgungsanrechte beim Versorgungsausgleich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
Versorgungsausgleich - ausländische Anwartschaften, Realisierbarkeit
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich jedenfalls dann nicht durchgeführt werden kann, wenn feststeht, daß der Ehegatte mit den wertniedrigeren Anwartschaften auch ausländische Anwartschaften erworben hat, deren Höhe nicht geklärt werden kann (OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 903).